Asyl- & Ausländerrecht

Die Rechtslage beim Asyl- und Ausländerrecht ist außerordentlich kompliziert. Es müssen nicht nur Bestimmungen der EU und der deutschen Gesetzgebung berücksichtigt werden, speziell beim Asylrecht gibt es oft auch eine politische Dimension. Für EU-Ausländer und sog. Drittstaatler gelten völlig unterschiedliche Regeln. Mit zahlreichen Staaten sind besondere Abkommen geschlossen, die zu beachten sind. Generell werden hier neben dem Aufenthaltsrecht auch das Arbeitsgenehmigungsrecht und das Niederlassungsrecht für Ausländer geregelt.

Das Ausländerrecht erfordert in hohem Maße Spezialwissen, insbesondere aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Handels- und Vertragsrecht, Internationales Recht und Arbeitsrecht. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und politischen Situation des betreffenden Landes und deren Verhältnis zur deutschen Rechtslage sind oft von wesentlicher Bedeutung.


Wir sind im Bereich des Ausländerrechts hauptsächlich mit folgenden Themen befasst:

  • Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht
  • Visa- und Passangelegenheiten
  • Vertretung vor Behörden und Botschaften
  • Vertretung vor Gerichten
  • Familienrechtliche Verfahren
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Beantragung von Aufenthaltstiteln

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