Erbrecht
In Deutschland werden jährlich rund 150 Milliarden Euro vererbt. Da ca. 95% der privat aufgesetzten Testamente fehlerhaft oder unvorteilhaft abgefasst sind, führen sie lediglich zu Streit und dazu, dass der Nachlass nicht so vererbt wird, wie es von den Erblassern beabsichtigt war. Den Nachlass zu regeln bedarf sorgfältiger Überlegung und vor allem einiger Kenntnisse. Es gibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die – richtig eingesetzt und abgefasst – der Durchsetzung der eigenen Vorstellungen dienen. In erbrechtlichen Angelegenheiten unterstützen wir Sie bei der Planung des eigenen Erbes unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkte.
Mit dem Erbfall gehen auch die Verbindlichkeiten des Erblassers auf den Erben über. Ohne die genauen Verbindlichkeiten zu kennen, kann der Erbe plötzlich mit einem überschuldeten Nachlass konfrontiert sein. Der Erbe haftet zunächst unbeschränkt sowohl mit dem Nachlass als auch mit seinem Eigenvermögen. Unter bestimmten Umständen kann die Haftung jedoch auf den Nachlass beschränkt werden. Wir klären Sie über das Haftungsrisiko und die zu beachtenden Fristen auf, damit Sie ihre Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft rechtlich abgesichert treffen können.
Unsere Betreuung auf dem Gebiet des Erbrechts erstreckt sich weiterhin auf folgende Tätigkeiten:
- Beratung bei der Errichtung und Abänderung von Testamenten und Erbverträgen
- Pflichtteilsregelungen, Pflichtteilsverzicht
- Erfassung des Nachlasses
- Nachlassabwicklungen
- Vermittlung der Erbauseinandersetzung
- Testamentsvollstreckung
- alle Regelungen gegenüber dem Nachlassgericht und dem Finanzamt
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- neue Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Beratung bei Unternehmensnachfolge
- Vertretung vor Gericht


