Familienrecht
Wir beraten Sie umfassend in den schwierigen Situationen der Trennung und Ehescheidung. Häufig kommt es bereits vor und bei der Trennung auf die richtige Entscheidung an. Dies stellt zumeist die Grundlage für eine einverständliche vertragliche Regelung der Vermögensauseinandersetzung, der Unterhaltsfragen und der möglichen Scheidungsfolgesachen dar. Soweit es in der Folge zur Ehescheidung kommt, begleiten wir Sie im gerichtlichen Verfahren. Erforderlichenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn etc. durch.
Ergänzend beraten wir Sie auch im Vorfeld bei der Formulierung und Abfassung eines Ehevertrages. Außerdem beraten wir Sie in Fragen zu Vormundschaft, Unterhaltsfragen und zur Adoption.
Im Bereich des Familienrechts klären wir insbesondere Fragen zu folgenden Punkten:
- Trennung
- Scheidung
- Ehegattenunterhalt
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Güterrecht
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Anerkennung der Vaterschaft
- Betreuungsrecht
- Ehewohnung und Hausrat
- Gewaltschutz
- Wohnungszuweisung


